Kinder- & Jugendschutzkonzept
Das Schutzkonzept der Gipfelstürmer GmbH hat das Ziel, eine sichere, respektvolle und wertschätzende Umgebung für Kinder, Jugendliche und allen Beteiligten zu schaffen. Der Schutz vor grenzüberschreitendem Verhalten und jeglicher Form von Missbrauch – hat dabei oberste Priorität. Alle Mitarbeitenden und Beteiligten tragen die Verantwortung, aktiv zum Schutzkonzept beizutragen und das Wohl der Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu wahren.
Bei den Gipfelstürmern liegt uns die zwischenmenschliche Nähe besonders am Herzen, denn sie ist es, die den Zusammenhalt und das Vertrauen in unserer Gemeinschaft stärkt. Dabei ist uns bewusst, dass jeder Mensch einzigartig ist und persönliche Grenzen unterschiedlich empfunden werden können. Deshalb setzen wir auf ein liebevolles, achtsames und vertrauensvolles Miteinander, bei dem jede Grenze respektiert wird. Statt starrer Regeln legen wir Wert auf gegenseitiges Verständnis und ein sensibles Miteinander, das allen ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit gibt.
Wir ermutigen alle, aufmerksam und mit offenen Augen hinzuschauen, wenn etwas nicht richtig erscheint – denn nur so können wir füreinander da sein. Dabei ist es wichtig, ohne vorschnelle Urteile zu handeln, sondern mit Bedacht und Einfühlungsvermögen – gemeinsam finden wir den besten Weg.
Denn unsere Leidenschaft ist es, Kinder zu begeistern! Begeistern für den Sport, für die Natur und für das gemeinsame Erlebnis. Denn so wird auch für uns der Job zum Erlebnis. Jeder Tag ist anders, jeder Teilnehmende hat seine eigenen Bedürfnisse, und jedes Kind ist etwas ganz Besonderes. Wir gehen auf jeden individuell ein, ob groß oder klein – jeder wird respektiert, wertgeschätzt und zu neuen Gipfeln geführt! Mit diesem Anspruch schaffen wir eine Atmosphäre, in der Kinder nicht nur geschützt sind, sondern auch wachsen, lernen und mit Freude ihre eigenen Grenzen überwinden können.
2. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
2.1 Kinderschutzbeauftragte:
Die Gipfelstürmer GmbH freut sich, speziell ausgebildete Kinderschutzbeauftragte im eigenen Team zu haben, die sich mit Engagement und Fachwissen für die Umsetzung und Einhaltung unseres Schutzkonzepts einsetzen.
- Kontaktpersonen:
- Dennis Petersen (Tel.: +49 174/3353789)
- Katharina Fischer (Tel: +49 171/3264433)
- Benedikt Hartmann (Tel.: +49 171/9587120)
2.2 Aufgaben der Kinderschutzbeauftragten:
- Beratung und Unterstützung: Die Kinderschutzbeauftragten sind Ansprechpartner für Mitarbeiter, Eltern und Kinder für bezüglich aller Anliegen zu grenzüberschreitenden Situationen und Fragen zum Schutzkonzept.
- Koordination von Schutzmaßnahmen: Die Beauftragten stellen die Umsetzung des Konzeptes sicher und überprüfen dabei laufend die Richtlinien in enger Abstimmung im Team. Anregungen von Kindern und Eltern sind erwünscht und bereichern unsere Arbeit. Durch Reflexion des Konzepts und die Zusammenarbeit aller Beteiligten stellen wir den höchsten Standard für unsere Arbeit sicher, sodass Kinder und Jugendliche in sicherer Umgebung an unserem Programm teilnehmen können.
- Schulungen und Prävention: Die Kinderschutzbeauftragten sind für die Organisation von regelmäßigen Schulungen zum Thema Kinderschutz, sexuellem Missbrauch, sexueller Belästigung und anderen relevanten Themen verantwortlich.
- Dokumentation: Die Beauftragten protokollieren etwaige Vorfälle, um eine transparente und nachvollziehbare Aufarbeitung zu gewährleisten und daraus Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzkonzeptes abzuleiten.
3. Präventionsmaßnahmen
3.1 Anforderungen an Mitarbeiter:
- Führungszeugnis: Wir fordern von unseren Angestellten, die Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis, welches nicht älter als 3 Monate ist, zum Vorzeigen ein. Diesen Prozess wiederholen wir alle 5 Jahre.
- Selbstverpflichtung: Unsere Mitarbeitenden bestätigen mit der Unterschrift auf dem Personalbogen, dass sie das Schutzkonzept gelesen haben und nach den darin formulierten Richtlinien handeln.
- Verhalten der Mitarbeitenden: Alle Mitarbeitenden achten bei sich selbst und im Umgang miteinander auf die Einhaltung professioneller Grenzen, kommunizieren die Grenzen an Teilnehmende und Mitarbeiter. Bei Auffälligkeiten oder Grenzüberschreitungen greifen sie ein und informieren die Kinderschutzbeauftragten.
- Regelmäßige Schulungen: Das Schutzkonzept wird jährlich im Rahmen der Theorie-Fortbildungen im Sommer und Winter im Team besprochen und reflektiert und wenn nötig aktualisiert. Dadurch gewährleisten wir, dass insbesondere neue Mitarbeitende mit dem Thema vertraut, gemacht werden und sensibilisieren gleichzeitig alle für den Umgang jeglicher Form von Grenzüberschreitungen.
3.2 Verhaltensrichtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen:
- Grenzen achten: Jede Form von Nähe oder körperlichem Kontakt geht immer vom Kind oder Jugendlichen aus und findet ausschließlich in einem professionellen und pädagogischen Kontext statt. Dabei entscheidet allein der oder die Teilnehmende, wer ihn oder sie berühren darf, wann eine Berührung in Ordnung ist und ob überhaupt Berührung zugelassen wird. Die Privat- und Intimsphäre wird dabei jederzeit respektiert und geschützt. Körperliche Berührungen erfolgen nur, wenn sie notwendig sind oder das seelische oder körperliche Wohl unterstützen und schützen.
- „Sechs-Augen-Prinzip“: Um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten und den Schutz aller Beteiligten zu erhöhen, wird sichergestellt, dass Mitarbeitende nicht allein mit einem Kind oder Jugendlichen sind. Es ist immer mindestens eine weitere Person anwesend. Dieses Prinzip stärkt das gegenseitige Vertrauen und minimiert die Möglichkeit von Grenzüberschreitungen.
- „Prinzip der offenen Tür“: Wenn das „Sechs-Augen-Prinzip“ einmal nicht umsetzbar sein sollte, wird das „Prinzip der offenen Tür“ angewendet. Das bedeutet, dass Mitarbeitende nicht allein mit einem Kind oder Jugendlichen in geschlossenen Räumen sind. Räume sollten möglichst einsehbar sein oder zumindest in Hörweite liegen. Nach solchen Begegnungen werden diese idealerweise im Team besprochen, um für Transparenz zu sorgen und das Vertrauen innerhalb des Teams zu stärken. Dieses Prinzip schafft eine sichere und offene Atmosphäre für alle Beteiligten.
- „Ausnahmefälle“: Alle Ausnahmen werden mit Mitarbeitenden & Verantwortlichen Personen der Teilnehmer am besten im Vorfeld besprochen.
4. Schutzmaßnahmen in verschiedenen Situationen
Alle Interaktionen, insbesondere körperliche, gehen stets vom Kind aus. Die Privatsphäre jedes einzelnen Kindes wird zu jeder Zeit respektiert. Was das Kind selbstständig tun kann, übernimmt es auch eigenständig – doch jedes Kind erhält jederzeit die notwendige Unterstützung, sobald sie gebraucht wird. Unsere Mitarbeitenden sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und gehen mit den Kindern respektvoll und liebevoll um. Sie sprechen mit den Kindern immer auf Augenhöhe, erklären, was sie vorhaben und beziehen die Kinder aktiv mit ein, indem sie Vorschläge zum Vorgehen machen. Auf diese Weise lernen die Kinder, wie wichtig es ist, eigene Grenzen zu erkennen, zu respektieren und auch gegenüber anderen einzufordern. Dies ist ein Wert, den sie oft schon aus dem Kindergarten, der Schule oder ihrem Zuhause kennen und den wir gemeinsam stärken und fördern möchten.
4.1 Kursbetrieb:
· Körperliche Berührungen werden vorab angekündigt und erfolgen stets mit besonderer Sensibilität und Rücksicht auf das Wohlbefinden des Teilnehmenden. Dies gilt insbesondere für Berührungen, die in sensiblen Situationen notwendig sein könnten. Dadurch wird sichergestellt, dass der Teilnehmende in seiner Autonomie und seinem persönlichen Raum respektiert wird.
· Emotionale Unterstützung, wie beispielsweise eine tröstende Umarmung, ist nur dann notwendig, wenn das Kind oder der/die Jugendliche diese ausdrücklich wünscht und sie den professionellen und pädagogischen Rahmen nicht überschreitet. Unsere Mitarbeitenden handeln hierbei stets respektvoll und situationsgerecht, um den Teilnehmenden das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit zu vermitteln, ohne dabei seine Privatsphäre oder Grenzen zu verletzen. Dieses achtsame Vorgehen unterstützt eine vertrauensvolle und respektvolle Beziehung zwischen den Teilnehmenden und den Betreuenden.
4.2 Toiletten- und Umkleidesituationen:
· Bei Toilettengängen oder Umkleidesituationen von jüngeren Kindern ist immer ein Betreuer/in oder Lehrer/in anwesend, um die Teilnehmenden unterstützend zu begleiten. Der Vorgang selbst wird dabei selbstständig vom Kind erledigt. Sollte ein Kind Unterstützung benötigen, steht diese selbstverständlich zur Verfügung – stets nach dem Prinzip „so wenig wie möglich und so viel wie nötig“. Dabei wird das Einverständnis des Kindes zu allem, was getan wird, stets eingeholt, um sicherzustellen, dass sich das Kind wohlfühlt und in die Situation einbezogen ist. Um dem Kind soziale Scham zu ersparen, achten wir darauf, solche Situationen mit größtem Respekt und Sensibilität zu handhaben.
· Geschlechtsunabhängig kann jede verfügbare Bezugsperson einen Teilnehmenden zur Toiletten- und Umkleidesituation begleiten. Dabei wird auf mögliche Wünsche des Teilnehmenden eingegangen, damit er oder sie sich sicher und verstanden fühlt.
· In besonders schwierigen Situationen, wie zum Beispiel auf der Piste oder wenn keine „ordentliche“ Toilette verfügbar ist, werden wir im Vorfeld Rücksprache mit den Eltern halten und deren Zustimmung einholen. Falls dies nicht möglich ist, werden die Eltern auf jeden Fall im Anschluss umfassend darüber informiert, wie die Situation gehandhabt wurde.
· Darüber hinaus halten wir es für wichtig, dass alle Beteiligten transparent miteinander kommunizieren: Andere Mitarbeitende werden über Vorgänge oder anstehende schwierige Situationen informiert. Oberste Priorität ist, dass die Eltern über das Geschehene im Anschluss informiert werden. Ein vertrauensvolles Feedback gibt ihnen die Sicherheit, dass ihre Kinder gut betreut werden und die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.
4.3 Unternehmungen und Fahrten:
· Unser Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen einen sicheren und respektvollen Raum zu bieten, in dem sie sich wohlfühlen und geschützt sind.
· Bei allen Veranstaltungen achten wir darauf, dass immer mindestens zwei Mitarbeitende dabei sind, um für Sicherheit und Transparenz zu sorgen.
· Die Privatsphäre aller Teilnehmenden hat für uns höchste Priorität. Bei Übernachtungsfahrten sind die Zimmer der Teilnehmenden ein wichtiger Rückzugsort, und wir respektieren diesen Raum. Daher kündigen wir uns immer an, zum Beispiel durch Klopfen an der Tür, und betreten den Raum erst, wenn eine Antwort erfolgt. In besonderen Ausnahmefällen, wie bei Sicherheitsbedenken oder in Notfallsituationen, in denen sofortiges Handeln erforderlich ist, verzichten wir auf die Ankündigung.
· Kinder und Jugendliche sollten niemals allein mit einem Mitarbeitenden in einem Raum sein. Um Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten, halten wir uns hier an das „Sechs-Augen-Prinzip“ oder das „Prinzip der offenen Tür“.
4.4 Digitale Kommunikation:
· Es ist nicht gestattet, Teilnehmende ohne vorherige Einwilligung, schriftlich durch uns, oder mündlich von anderen Teilnehmenden zu fotografieren oder zu filmen.
- Es ist nicht gestattet, Personen an privaten Orten zu fotografieren oder zu filmen. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre und dem Wohlbefinden der Kinder, sodass sie sich in diesen Situationen sicher und respektiert fühlen können.
· Die Nutzung von sozialen Medien und die private Kommunikation mit minderjährigen Teilnehmenden erfordert besondere Sensibilität. Es ist wichtig, klar zwischen privaten Nachrichten und der Kommunikation im Rahmen des Kurses oder der Betreuerrolle zu unterscheiden:
o Alle Inhalte, die mit der Tätigkeit an sich oder den Aufgabenbereichen zu tun haben, dürfen geteilt werden, solange die Kommunikation stets professionell, transparent und für alle Beteiligten nachvollziehbar ist. Das bedeutet, dass alle Informationen – sei es zu Kursen, Veranstaltungen oder anderen relevanten Themen – klar, respektvoll und verständlich vermittelt werden. Sie müssen für die Teilnehmenden und deren Eltern jederzeit nachvollziehbar sein. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass eine offene, vertrauensvolle und respektvolle Kommunikation gewährleistet ist, die sowohl den professionellen Standards als auch den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird.
o Ein erster privater Kontakt darf ausschließlich vom Teilnehmenden ausgehend erfolgen, niemals jedoch vom Mitarbeitenden. Dieser Grundsatz dient dem Schutz der Privatsphäre und dem Erhalt einer professionellen Beziehung zwischen Mitarbeitenden und Teilnehmenden. Wenn der Kontakt vom Teilnehmenden initiiert wird, respektieren wir seine Autonomie und seine Entscheidung, während Mitarbeitende stets eine klare Grenze zwischen ihrer professionellen Rolle und privater Kommunikation wahren. Dies fördert ein sicheres Umfeld und schützt vor möglichen Missverständnissen oder unangemessenen Beziehungen.
o Bei der Nutzung von sozialen Plattformen wie Instagram achten unsere Mitarbeitenden stets darauf, dass alle Inhalte jugendfrei sind und für die gesamte Altersgruppe ihrer Follower geeignet sind. Als Vorbilder für unsere jungen Teilnehmenden tragen wir eine große Verantwortung – sowohl in der Art und Weise wie wir uns online präsentieren, als auch in der Art, wie wir digitale Kommunikation gestalten. Unsere Werte und unser Verhalten im Netz prägen das, was die Kinder und Jugendlichen von uns lernen und nachahmen. Deshalb handeln wir immer und in jeder Form stets mit Bedacht und Verantwortung. So stellen wir sicher, dass alle digitalen Interaktionen respektvoll, sicher und im Einklang mit unseren Werten bleiben.
5. Handlungsleitfaden bei Verdachtsfällen
- Unmittelbare Abwehr: Ein klares und deutliches „Nein“, „Stopp“ oder „Lass das!“ hilft dem Mitarbeitenden, unerwünschtes Verhalten zu erkennen. Auch andere Signale in Mimik und Gestik oder bestimmte Aussagen können darauf hinweisen, dass das Verhalten nicht erwünscht ist. Diese Hinweise ermöglichen es, die Situation sofort wahrzunehmen und entsprechend sensibel darauf zu reagieren. So wird dem Gegenüber auch die Möglichkeit gegeben, das eigene Verhalten zu reflektieren und anzupassen, um ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander zu fördern.
- Intervention: Eine erste Klärung eines Verdachtsfalls wird von den anwesenden oder zuständigen Ansprechpersonen einfühlsam und sorgfältig vorgenommen. Sollte weitere Unterstützung notwendig sein, wird der Vorfall vertrauensvoll an die Kinderschutzbeauftragten weitergeleitet. Unser Ziel ist es, jede Situation mit größtem Verantwortungsbewusstsein und im Sinne des Wohls aller Beteiligten zu behandeln.
- Meldung des Verdachtsfalles: Sollte ein Verdachtsfall auftreten, wird dieser an die Kinderschutzbeauftragten weitergeleitet. Dies stellt sicher, dass die Situation schnell und verantwortungsvoll behandelt wird, damit die betroffene Person die notwendige Unterstützung und Hilfe erhält. Auf diese Weise schaffen wir ein sicheres Umfeld, in dem jedes Anliegen ernst genommen und mit größter Sorgfalt bearbeitet wird.
- Dokumentation: Alle Verdachtsfälle werden von den Kinderschutzbeauftragten sorgfältig dokumentiert, um eine transparente und verantwortungsvolle Aufarbeitung zu gewährleisten. Dabei werden alle relevanten Informationen wie Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligte Personen und der genaue Inhalt des Vorfalls festgehalten. Die sorgfältige Dokumentation ist ein essenzieller Schritt, um die Situation klar zu verstehen und angemessen darauf reagieren zu können.
- Weitere Beratung und Unterstützung: Wenn ein Vorfall nicht zufriedenstellend gelöst werden konnte, wird ein Team aus Vertrauenspersonen und Experten einberufen, um die Situation gründlicher zu untersuchen. Dieses Team arbeitet einfühlsam und mit höchster Sorgfalt daran, den Fall aufzuklären und die bestmögliche Lösung im Sinne aller Beteiligten zu finden. Ziel ist es, eine klare Perspektive zu schaffen oder auch Hilfestellungen anzubieten.
- Rechtliche Schritte: Sollte es erforderlich sein, können arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder strafrechtliche Schritte eingeleitet werden, um die Situation verantwortungsvoll und im besten Interesse der Betroffenen zu klären. Die Geschäftsleitung sorgt in solchen Fällen dafür, dass die notwendigen rechtlichen Verfahren sorgfältig geprüft und eingeleitet werden, wenn es die Umstände verlangen. Dabei wird mit aller Sensibilität darauf geachtet, dass die Betroffenen bestmöglich unterstützt und begleitet werden. Unser Anliegen ist es, nicht nur Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten, sondern auch ein Gefühl von Schutz und Vertrauen in schwierigen Momenten zu vermitteln.
6. Sanktionen bei Verstößen
6.1 Sanktionen gegen Mitarbeiter:
Das Schutzkonzept ist eine wichtige Grundlage für unser gemeinsames Arbeiten und für das sichere Miteinander. Sollten Mitarbeitende gegen dieses Konzept oder die geltenden Verhaltensregeln verstoßen, wird der Vorfall stets sorgfältig geprüft. Je nach Schwere des Verstoßes können Maßnahmen ergriffen werden, die im besten Interesse der betroffenen Personen und des gesamten Teams liegen.
- Freistellung: Im Falle eines Verdachts wird die betreffende Person bis zur vollständigen Klärung des Vorfalls vorübergehend vom Unternehmen freigestellt. Diese Maßnahme dient dem Schutz aller Beteiligten und der sorgfältigen und respektvollen Aufklärung der Situation. Wir stellen sicher, dass während dieses Prozesses alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine faire und transparente Untersuchung zu gewährleisten.
- Abmahnung oder Kündigung: Bei Verstößen gegen das Schutzkonzept oder die Verhaltensregeln, die das Vertrauen und die Sicherheit unserer Gemeinschaft gefährden, werden je nach Schwere des Vorfalls angemessene arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Diese können eine Abmahnung beinhalten oder auch eine Kündigung zur Folge haben.
- Rechtliche Konsequenzen: Bei besonders schwerwiegenden Vorwürfen werden neben arbeitsrechtlichen Maßnahmen auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, um die Situation umfassend zu klären.
6.2 Sanktionen gegen externe Personen:
- Hausverbot oder Ausschluss: Bei Verstößen von externen Personen, wie Teilnehmenden oder anderen Gästen, gegen das Schutzkonzept oder die Verhaltensregeln, die das Vertrauen und die Sicherheit unserer Gemeinschaft gefährden, können je nach Schwere des Vorfalls geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Diese können ein Hausverbot oder der Ausschluss von weiteren Veranstaltungen beinhalten. Ziel ist es, die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Beteiligten zu gewährleisten.
- Rechtliche Schritte: Bei besonders schwerwiegenden Vorwürfen, die das Wohl von Einzelnen oder der Gemeinschaft ernsthaft gefährden, werden neben internen Maßnahmen auch rechtliche Schritte eingeleitet. Dies kann die Erstattung von Strafanzeigen oder die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen umfassen, um die Situation gründlich zu klären und den Vorfall rechtlich zu verfolgen.
7. Unterstützung für Betroffene
Bei den Gipfelstürmern steht das Wohlergehen aller an erster Stelle. Uns ist es besonders wichtig, dass Kinder, Eltern und Mitarbeitende in herausfordernden Situationen nicht allein gelassen werden und jederzeit die notwendige Unterstützung erhalten.
- Beratungsstellen: Wir ermutigen alle Betroffenen, sich bei Bedarf an externe Beratungsstellen zu wenden, die speziell dafür ausgebildet sind, in solchen Situationen Hilfe zu leisten. Kontaktadressen dieser Stellen finden Sie im Anhang. Unser Team steht ebenfalls bereit, um den Zugang zu diesen Angeboten zu erleichtern und bei ersten Schritten zu unterstützen.
- Psychologische Unterstützung: Falls nötig, bieten wir den Betroffenen externe psychologische Unterstützung an, um ihnen bei der Verarbeitung von emotionalen Belastungen beizustehen. Dabei ist unser Ziel, in Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachpersonal eine sichere Umgebung zu schaffen, in der jeder die nötige Hilfe erhält, um gestärkt aus dieser schwierigen Zeit hervorzugehen.
8. Reflexion
Unser Schutzkonzept ist ein lebendiger Prozess, der kontinuierlich überprüft, weiterentwickelt und an die sich wandelnden Bedürfnisse angepasst wird. Wir betrachten es als unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass es immer auf dem neuesten Stand ist und den höchsten Standards entspricht. Diese regelmäßige Überprüfung findet in Meetings statt – sowohl im kleinen Kreis als auch in größeren Teamrunden, bei denen jeder die Möglichkeit hat, sich einzubringen und mitzugestalten.
Dabei legen wir besonderen Wert auf einen offenen Austausch, ehrliche Gespräche und eine gemeinsame Reflexion. Es ist uns wichtig, dass jeder im Team, aber auch Kinder, Jugendliche und Eltern, aktiv an der Weiterentwicklung des Schutzkonzepts beteiligt sind. Eure Gedanken, Ideen und Rückmeldungen sind für uns von unschätzbarem Wert – sie bereichern unsere Arbeit und machen uns als Gemeinschaft stärker. Sie sind ein unverzichtbarer Teil unseres kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, der darauf abzielt, eine noch sicherere und respektvollere Atmosphäre für alle Beteiligten zu schaffen.
Unser Ziel ist es, eine Umgebung zu gestalten, in der Vertrauen, Achtsamkeit und Wohlbefinden im Mittelpunkt stehen. Jeder Mensch soll sich sicher und respektiert fühlen – das ist unser Versprechen. Dafür arbeiten wir Hand in Hand, gemeinsam als Team, und setzen uns dafür ein, dass jeder, der an unserem Programm teilnimmt, dies in einer positiven, unterstützenden und sicheren Atmosphäre tun kann.
Eure Gipfelstürmer
Externe Beratungsstellen
KIBS (Kinderschutz München)
Landwehrstraße 34
80336 München
Telefon: 089 231716-9120
E-Mail: mail@kibs.de
KinderschutzZentrum München (Deutscher Kinderschutzbund)
Kapuzinerstraße 9D
80337 München
Telefon: 089 555356
E-Mail: E-Mail: kischuz@dksb-muc.de
Weisser Ring e.V. (München Zentrale Außenstelle)
Postfach 150906
80046 München
Telefon: 0151/55164687
Opfer-Telefon: 116 006 (kostenfrei)
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